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Durch die geringen Inzidenz-Werte haben sich einige Regeln geändert. Besonders freuen wir uns, dass wieder gesungen werden darf.

Abstand: 1,5m zwischen allen Personen, außer:

- zu Angehörigen des eigenen Haustandes

- zu vollständig geimpften Personen

Maskenpflicht: - Alltagsmaske oder medizinische Maske für Kinder ab dem 6. Lebensjahr

- FFP2-Maske für Personen ab dem 15. Lebensjahr

Gesang: Gemeindegesang (mit Maske) ist erlaubt, wenn der Inzidenzwert unter 100 liegt

Gotteslob: Ausgelegte Gotteslobe dürfen nach vorheriger Desinfektion der Hände genutzt werden.

Die detaillierten Bedingungen können Sie dem, in der Kirche ausgehängten, Hygienekonzept entnehmen.

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