Durch die geringen Inzidenz-Werte haben sich einige Regeln geändert. Besonders freuen wir uns, dass wieder gesungen werden darf.
Abstand: 1,5m zwischen allen Personen, außer:
- zu Angehörigen des eigenen Haustandes
- zu vollständig geimpften Personen
Maskenpflicht: - Alltagsmaske oder medizinische Maske für Kinder ab dem 6. Lebensjahr
- FFP2-Maske für Personen ab dem 15. Lebensjahr
Gesang: Gemeindegesang (mit Maske) ist erlaubt, wenn der Inzidenzwert unter 100 liegt
Gotteslob: Ausgelegte Gotteslobe dürfen nach vorheriger Desinfektion der Hände genutzt werden.
Die detaillierten Bedingungen können Sie dem, in der Kirche ausgehängten, Hygienekonzept entnehmen.