logo st benedikt

Ihre Kirchenverwaltung stellt sich vor

__________________________________________________

Mitglieder

In der aktuellen Wahlperiode 2019 – 2025 bilden folgende Personen die Kath. Kirchenstiftung St. Gertrud:

Dorothea Aulbach
Christoph Hartmann
Thomas Hofmann, als stellv. Vorsitzender
Katharina Schultheiß
Marie-Luise Bopp
Karlheinz Koch
Alois Roth als Kirchenrechner

Judith Keller als Vertreterin des Gemeindeteams (vormals Pfarrgemeinderat) in der Kirchenverwaltung

Aufgaben

Die „Katholische Kirchenstiftung St. Gertrud“ ist der Rechtsträger des Vermögens der Gemeinde St. Gertrud. Sie schließt Verträge und verantwortet alle Rechtsgeschäfte; ihr gehören Grundstücke, Gebäude und Bankkonten. Die Kirchenverwaltung ist mit ihren Mitgliedern das handelnde Organ der Kath. Kirchstiftung, vergleichbar mit einem Vereinsvorstand. Dieses Gremium hat damit die Aufgabe, sich um alles zu kümmern, was die Finanzen der Gemeinde und ihrer Gruppierungen sowie die Gebäudeerhaltung im Besitz der Gemeinde St. Gertrud betrifft.
Dafür wird ein Finanzhaushalt erstellt, notwendige Ausgaben werden diskutiert und beschlossen und es wird eine Jahresabrechnung erstellt. Alle Gruppierungen reichen dazu ihre finanziellen Wünsche ein und werden bei Bedarf finanziell unterstützt.

Baumaßnahmen/Grundstückspflege

Sichtbar wird die Arbeit der Kirchenverwaltung vor allem bei baulichen Maßnahmen und sämtlichen Reparaturen und Renovierungen rund um die Kirche, das Pfarrhaus und den Pfarrsaal. Dazu gehören auch alle Arbeiten rund um das Gelände, wie die Gartenaktionen. Zur Pflege des Grundstücks beschäftigt die Kirchenverwaltung einen Hausmeister. Aber auch für die Vermietung und Verwaltung aller Gebäude und Räume der Gemeinde St. Gertrud ist die Kirchenverwaltung zuständig.

Die Kirchenverwaltung stellt dem Kindergartenverein St. Gertrud das Gelände und das Gebäude für den Betrieb des Kindergartens St. Gertrud zur Verfügung.

Frühlingstraße 6

Mit der Frühlingstraße 6 besitzt unsere Kirchenstiftung ein Mietshaus, mit dem sie aus einem Erbe bedacht wurde. Alle Aufgaben rund um dieses Gebäude, wie Mietverträge, Reparaturen, Organisation der Hausreinigung und der Gartenpflege, Nebenkostenabrechnungen, Reparaturen und Renovierungen, fallen ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich der Kirchenverwaltung. Gleiches gilt für die bereits bestehende und die beiden zukünftigen Wohnungen im Pfarrhaus.

Arbeitsweise

Die Kirchenverwaltung arbeitet in enger Kooperation mit dem Pfarrbüro und dem Gemeindeteam.

­